Letzte Zucker - Das Tagebuch des Todes: November 2011

Für neue Leser zum Einstieg oder insgesamt in der "Sache" zu den massenhaften Straftaten etc. in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in den privaten Versicherungen etc., bitte zunächst diese Startseite auf der "neuen" zweiten (= der "alten") Website - dort auch etwas näheres zu deren Umgestaltung bzw. Aufteilung. Wer es zum Schwerpunkt  der GKV hier kurz mag: Eine ganz knappe Zusammenfassung des Kerns der Argumentation findet sich im beliebten Download  Muster-Widerspruch gegen Zusatzbeiträge, oder auch mehr "theoretisches" in der "Sache" in folgendem Auszug: "Millionenfache Grundrechtsverletzungen durch staatliche Institutionen ..."

Eine Übersicht zu den (älteren) wichtigsten "Vorkommnissen", Aktionen etc. in der "Sache" enthält diese Seite ... Seit Mai 2010 ist, aus der "Sache" resultierend, zusätzlich ganz Entscheidendes passiert, deshalb ... u. a. auch (ebenfalls in Kürze mit aktualisierten bzw. neuen Inhalten) hier die letzte Rubrik Die SCHEINWELTEN in Novellenform, die vor allem etwas für Diejenigen ist, die sich weniger für eine "theoretische" Argumentation, sondern mehr für die "Praxis" interessieren ...

Die Texte des derzeitigen Monats von "Letzte Zucker - Das Tagebuch des Todes" - darin insbesondere Beiträge zu relevanten tagesaktuellen Geschehnissen - werden auf dieser Seite gleich anschliessend veröffentlicht ...

 

Am Ende des Novembers 2011:  Zum aktuellen Stand ein Offener Brief . . .

 

Strafbare Verletzung der Schweigepflicht des § 203 StGB bei Fusionen in der GKV und die gewaltigen Folgen …

Sehr geehrte Damen und Herren Verwaltungsräte und Vorstände,

eigentlich müsste Ihnen die „Sache“ schon seit längerer Zeit bekannt sein, falls Sie jedoch aus irgendeinem Grund nicht darüber informiert wurden bzw. Sie meine Nachricht damals nicht erreicht hat, noch einmal zusammengefasst das Wesentliche zu der in Kürze stattfindenden „Fusion“ Ihrer Kasse:

Bei dieser geplanten Fusion werden verfahrensbedingt massenhaft Straftaten begangen, die zur Nichtigkeit der Kassenvereinigung führen und zwar durch die Verletzung der herausgehobenen Schweigepflicht des § 203 Strafgesetzbuch (StGB), unter die z. B. Ärzte fallen, aber auch Amtsträger gesetzlicher Krankenkassen.

Aufgrund der gefestigten und höchstrichterlich geklärten Grundsätze zu einer unbefugten Offenbarung und deren Folgen, dürfen Sie die (insb. medizinischen) Privatgeheimnisse Ihrer Versicherten nur dann an die neue Kasse bzw. an die regelmässig mit übernommen werden Angehörigen der an der Fusion jeweils mitbeteiligten anderen Kasse(n) weitergeben und dadurch diesen Personen deren Kenntnisnahme ermöglichen, wenn von jedem einzelnen Ihrer Versicherten eine Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt.

Da diese entsprechenden Einwilligungen nicht vorliegen, findet zum Nachteil jedes einzelnen Ihrer Versicherten eine strafbare Handlung durch unbefugte Offenbarung seiner Privatgeheimnisse – aufgrund der tatsächlichen oder der bereits ausreichenden Möglichkeit zu deren Kenntnisnahme durch die genannten Personen – statt; mit der Fusion werden nicht nur im Übrigen auch die Grundrechte Ihrer Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.  

Die materiellen Folgen sind geradezu gewaltig, von den immateriellen bzw. moralischen Aspekten einmal ganz abgesehen: Weil § 203 StGB nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein sogenanntes Verbotsgesetz ist, ist das zugrundeliegende Rechtsgeschäft - hier also die Fusion - zivilrechtlich nichtig und das unheilbar. Kurz gesagt: Die Kassenvereinigung ist juristisch nicht existent. Ihre Versicherten werden demnach z. B. nicht Mitglieder der neuen Kasse, diese kann also wirksam nicht einmal Beiträge einfordern, haftet andererseits jedoch für den Versicherungsschutz etc. etc. …

Verantwortlich für die strafbaren Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht sind die die Fusionen als Amtsträger beschliessenden Verwaltungsräte und die sie ausführenden Vorstände der jeweils beteiligten Kassen. Also auch Sie selbst, wenn sie wie geplant durchgeführt werden sollte.

Falls Sie tatsächlich über diese Sach- und Rechtslage noch nicht informiert waren, dann verhindern Sie bitte die verheerenden Konsequenzen für Ihre Kasse sowie für Ihre Versicherten und sorgen Sie dafür, dass die Fusion abgesagt oder zumindest erst einmal verschoben wird und, dass bei einer späteren Vereinigung dann nur die Privatgeheimnisse von denjenigen Versicherten an die neue Kasse weitergegeben werden, die in eine Entbindung von der Schweigepflicht ausdrücklich eingewilligt haben.

Wahrscheinlich sind Sie im Fall der bisherigen Unkenntnis über das Problem des § 203 StGB, angesichts der dessentwegen schon bald geschehenden massenhaften Straftaten und Grundrechtsverletzungen etc., im ersten Moment etwas skeptisch, ob solch ein beschriebener „Super-Gau" tatsächlich möglich sein kann und glauben vielleicht auch, die Sache jetzt nicht bis ins letzte Detail juristisch und wirtschaftlich selbst beurteilen zu können.

Es gibt jedoch gleich mehrere ganz offensichtliche Geschehnisse in den vergangenen zwei Jahren, die jedem zunächst eventuell noch so grossen Zweifler klar belegen, dass die von mir hier nur im Überblick erläuterte Sachlage im Grunde so sein muss wie beschrieben.

Im Herbst 2009, als die von allen Experten prognostizierte grosse Fusionswelle in der GKV gerade anzurollen begann, informierte ich sofort nach der Entdeckung der Verletzung der Privatgeheimnisse durch unbefugte Offenbarung fast alle Verbände und Kassen schriftlich – mit der Bitte zur Weitergabe an die Vorstände und an die Verwaltungsräte – über die bisher in der Öffentlichkeit sowie in der veröffentlichten Fachliteratur übersehene Problematik bezüglich der besonderen Schweigepflicht des § 203 StGB auch bei Fusionen in der GKV.

Im Jahr 2009 fanden 27 Fusionen gesetzlicher Krankenkassen statt. Im Jahr 2010 waren es 20 (davon zwölf zum 1. Januar 2010). In 2011 werden es noch ganze sechs Fusionen sein (vier davon zum 1. Januar 2011).

Es ist unübersehbar, dass nach meinen Informationen an die Kassen und Verbände, die angeblich kommende grosse Vereinigungswelle recht jäh in sich zusammenfiel. Es wurden damals zwar noch die für den nächsten, kurz bevorstehenden Termin – den 1. Januar 2010 – vorgesehenen Fusionen abgewickelt, dann jedoch kam der Bruch:

In 2011 gab es gerade einmal noch etwas mehr als 20 % der in 2009 durchgeführten Vereinigungen. Nicht die prognostizierte Zunahme also, sondern ein Rückgang um sage und schreibe 80 % ! (und das obwohl es nach offizieller Lesart bisher immer noch eine zunehmende Fusionswelle geben soll, s. u.). Wer würde angesichts dieser deutlichen Tatsache ernsthaft bestreiten, dass meine Informationen seither in vielen Kassen und Verbänden schon ihre angemessene Wirkung taten.

Die Sach- und Rechtslage ist für juristische Verhältnisse vergleichsweise ja auch ungewöhnlich eindeutig, es bleiben hier keine Hintertürchen durch die man für gewöhnlich oft entweichen kann oder irgendwelche ernsthafte Interpretationsmöglichkeiten, keinerlei vertretbare Rechtsstandpunkte dagegen. Diese Erkenntnis hat sich offenkundig ziemlich bald und durchschlagend durchgesetzt, auch wenn noch mancherorts – allerdings nur – nach aussen (siehe auch dazu weiter unten) hin aus gutem „Grund“, jedoch offenkundig wahrheitswidrig, bis heute penetrant von einer anhaltenden Vereinigungs-Welle gesprochen wird, die es schlicht bereits seit längerem nicht (mehr) gibt.

Aber es gibt noch andere Vorkommnisse, die eventuell verbliebene Rest-Zweifel beseitigen werden.

Nicht sehr oft, aber es kann, ob in der GKV oder in der privaten Wirtschaft, schon einmal vorkommen, dass eine vorgesehene Fusion dann doch nicht zustande kommt. Das sind im Normalfall jedoch ziemliche Ausnahmefälle und je grösser eine vorgesehene und bereits öffentlich bekanntgewordene Transaktion ist, desto seltener sind sie.

In der GKV dagegen sind in lediglich etwas mehr als einem Jahr gleich vier (!) verlautbarte bzw. bekanntgewordene „Mega-Deals“ abgesagt worden: Immer überraschend, oft mit geradezu abenteuerlichen Begründungen und meist auf den letzten Drücker. Es sind dies in zeitlicher Reihenfolge: 1. DAK und BKK Gesundheit (zum Ersten …), 2. AOK plus und AOK Hessen, 3. Techniker Krankenkasse und KKH–Allianz und vor zwei Monaten zuletzt 4. AOK Rheinland-Pfalz und AOK Saarland sowie IKK Südwest.

Bereits diese Zahl an bekannten geplatzten „Riesen-Fusionen“ kann kein Zufall sein, sondern wäre allein schon ein untrüglicher Beleg dafür, dass es da ein grosses, ein sehr grundsätzliches Problem geben muss.

In Verbindung mit dem unübersehbaren Zusammenbruch der Fusionswelle können nicht mehr die geringsten Zweifel bestehen.

Deshalb hier nur nebenbei: Noch darüberhinaus sind die Reaktionen, die ich damals auf meine Informationen hin aus der GKV direkt erhielt, mehr als bezeichnend. Das heisst genauer, der Plural ist falsch, es war nur eine Reaktion und selbst die eine war auch keine inhaltliche, denn der GKV-Spitzenverband (GKV-S), von dem sie stammt, geht auf den Kern meiner Argumentation überhaupt nicht ein (!) und spricht nur davon, dass es bei freiwilligen Vereinigungen von Krankenkassen nach §§ 144, 150, 160, 168 oder 171a SGB V keine Sozialdatenübermittlung i. S. d. Gesetzes gäbe. Der GKV-S sagt kein einziges Wort zu § 203 StGB …

Mehr als bezeichnend ist das, weil es klar erkennbar doch überhaupt nicht um Sozialdatenschutz nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – und auch etwa nicht um den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – geht. Es geht übergeordnet um den § 203 StGB und die dort herausgehoben geschützten Privatgeheimnisse, um dessen besondere Maßstäbe für deren unbefugte Offenbarung und um die verheerende Konsequenzen daraus, u. a. der Nichtigkeit der Fusion aufgrund der Qualifikation des § 203 StGB als Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.

Und deshalb würden auch Sie nach den gefestigten Grundsätzen zu § 203 StGB als Amtsträger Ihrer Kasse beim derzeitigen Verfahren bei der vorgesehenen Fusion eben schier unzählige Straftaten und Grundrechtsverletzungen mit geradezu gewaltigen wirtschaftlichen und sonstigen Auswirkungen begehen. Achten Sie darauf, falls man Ihnen bei der Prüfung meines Vortrags zur Sache dennoch nur mit dem SGB oder dem BDSG kommen sollte, entscheidend ist hier für die von mir beschriebenen Folgen einzig die Verletzung von Privatgeheimnissen gemäss § 203 StGB.

Die allermeisten Kassen haben unübersehbar, wie erläutert, intern schon Ihre Konsequenzen gezogen und z. B. Fusionen aufgrund der derzeitigen Rechtslage oft selbst noch in letzter Minute abgesagt oder auf Eis gelegt und damit den Schaden soweit als möglich begrenzt bzw. verhindert.  

Zum 1. Januar 2012 wollen inzwischen insgesamt nur noch die DAK – aufgrund ihrer fast allseits bekannten wirtschaftlichen Situation weitaus mehr als die BKK Gesundheit offenkundig ein besonderer „Spezialfall“ –, sowie andere BKK´s rein unter sich zu vier neuen fusionieren. Seit bereits rund einem Jahr ist überhaupt keine einzige AOK mehr an einer durchgeführten Fusion beteiligt (!), eine Ersatzkasse gar schon seit zwei Jahren (!!) nicht mehr, soviel abschliessend zum tatsächlichen Fusionsverhalten in den mit sehr deutlichem Abstand zwei grössten Verbänden in der GKV ansonsten …

Sie haben es jetzt noch selbst in der Hand, haben aufgrund Ihrer Funktion die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten das Fusions-Desaster zu verhindern und ausreichend Zeit dazu; es sind noch ca. vier Wochen bis zum vorgesehenen Termin. Fusionen in der GKV waren ursprünglich zwar politisch gewollt, aber Sie als verantwortlicher Amtsträger würden am Ende direkt den Kopf dafür hinhalten müssen, wenn es bei der so wie geplanten Durchführung verfahrensbedingt zu massenhaften Straftaten und Grundrechtsverletzungen etc. an Ihren Versicherten kommt.  

Und es wäre letztlich ein entscheidender Unterschied, falls nach der Entdeckung jetzt immer noch Fusionen durchgeführt werden würden. Auch deshalb meine Information noch einmal an Sie persönlich, nachdem ich gesundheitsbedingt in den vergangenen Monaten in dieser „Sache“ nicht mehr tätig werden konnte, jetzt aber …

Für verbliebene Fragen jedweder Art, weitere Auskünfte etc. stehe ich Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich bitte ggf. dazu am besten per Antwort auf diese eMail.  

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Höhl